VERKAUFS- UND LIEFERBEDINUNGEN (AGB)

  1. Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung oder Rechnung vorliegt. Bei Verkauf nach Probe gilt die Probe, wenn nicht ausdrücklich als Ausfallmuster bestätigt, als Typmuster. Wir behalten uns vor, Produktionsprozesse teilweise auszulagern. Mündliche Nebenabreden sind für uns nicht verbindlich.
  2. Sämtlichen Vertragsabschlüssen liegen diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen zu Grunde. Abweichungen sowie Käuferbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Spätestens durch die Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere Bedingungen an. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie gelten auch für zukünftige vertragliche Beziehungen, ohne dass sie erneut besonders bestätigt worden sind.
  3. Im Falle höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Schwierigkeiten bei der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen u.ä. sind wir berechtigt Lieferverträge entsprechend abzuändern bzw. von Abschlüssen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadensersatz herleiten kann. Erhöhung öffentlicher Abgaben nach Kaufabschluss gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn der Preis versteuert oder verzollt vereinbart ist.
  4. Der Versand erfolgt auf Gefahr und, wenn nicht anders vereinbart, auf Kosten des Empfängers. Alle Lieferungen sind gegen Bruch, Beschädigung oder Verlust auf dem Transport versichert. Die Versicherungsansprüche stehen dem Käufer zu, sofern er uns unverzüglich benachrichtigt und die erforderlichen Unterlagen (Schadensbericht) zuschickt.
  5. Beanstandungen von Mängeln bzw. Falschlieferungen sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerügte Ware in mangelfreie Ware umzutauschen. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  6. Die bei uns vorgenommene Abfertigung ist sowohl für Menge, Gewicht als auch für Alkoholstärke maßgebend. Leihgebinde bleiben unser Eigentum und sind zu entleeren und, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von acht Tagen nach Lieferung in gutem Zustand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe kann Leihgebühr, bei Beschädigung Ersatz verlangt werden.
  7. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt ausschließlich zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung. Diskontierungs- und Einzugskosten trägt der Käufer. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern oder erfolgt eine Änderung der Rechtsform der Firma des Käufers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl alle unsere Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel dafür gegeben worden sind, oder die Stellung von Sicherheiten für sämtliche Forderungen zu verlangen.
  8. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten – auch zukünftigen – Forderungen unser Eigentum und darf bis dahin weder verpfändet noch Dritten zur Sicherung übereignet werden.
    Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle ihrer Verarbeitung zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen; die Verarbeitung erfolgt vielmehr im Auftrag, aber nicht zu Lasten des Verkäufers und verschafft diesem das Eigentum an der neuen Sache. Der Käufer hat diese für den Verkäufer kostenlos zu verwahren. Das Gleiche gilt für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderer, dem Käufer oder Drillen gehörender Ware, wodurch wir Miteigentümer der neuen Sache werden und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung.
    Im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs ist der Käufer berechtigt, von uns gelieferte Ware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung weiter zu verkaufen. Hierzu gilt im einzelnen folgendes: Wird der Verkaufspreis dem Abnehmer gestundet, hat der Käufer sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Käufer zur Weiterveräußerung nicht berechtigt. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. Er ist zur Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt, wenn sicher gestellt ist, dass die Forderungen darauf auf uns übergehen.
    Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist weiter verpflichtet, uns auf unser Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben sowie uns alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind.
    Das Recht zur Weiterveräußerung und die Einzugsermächtigung erlöschen sofort zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Konkurses sowie der Einleitung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens. Der Käufer hat auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
  9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Rüdesheim am Rhein. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.